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Erneuerung des Strafverfahrens: Sechs Monate Frist

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2007/182Die Presse - Recht 2007, 28 Heft 35 v. 28.8.2007

GRUNDRECHTE. OGH beschränkt die von ihm eröffnete erweiterte Grundrechtsprüfung in zeitlicher Hinsicht.

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