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Lieber jünger, lieber zwei

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2007/142Die Presse - Recht 2007, 9 Heft 25 v. 19.6.2007

Rechtstipp. Was bei der Vorsorgevollmacht zu beachten ist.

Bis die neuen gesetzlichen Regelungen im Alltag ankommen, wird es dauern. Einige praktische Tipps gibt’s bereits:

Banal, aber wichtig: Man sollte als Bevollmächtigten eine jüngere Person wählen. Man sollte auch ihr Einverständnis einholen.

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