Vor zirka einem Jahr trat die Regelung in Kraft. Probleme gibt’s immer noch.
WIEN (uw). Seit einem Jahr kann man via Patientenverfügung (PV) vorab medizinische Maßnahmen ablehnen, für den Fall, dass man im Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr selbstbestimmungsfähig ist. Das Institut für Ethik und Recht, dass das neue Gesetz evaluierend begleitet, zog für die "Presse" eine Zwischenbilanz.

