URTEIL. Nur wer sich selbst gegen nachteilige Rechtsfolgen wehrt, kann die Amtshaftung bemühen.
WIEN (hes). Vertrauen ist gut, Nachfragen besser. Diese Lehre könnten die Angehörigen eines Erblassers – wenn auch unfreiwillig – aus einem Rechtsstreit gezogen haben. Sie folgten dem Rat eines Gerichtskommissärs und blieben auf Schulden sitzen.

