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Amtshaftung: Einfach aufgeben gilt nicht

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2007/64Die Presse - Recht 2007, 7 Heft 14 v. 2.4.2007

URTEIL. Nur wer sich selbst gegen nachteilige Rechtsfolgen wehrt, kann die Amtshaftung bemühen.

WIEN (hes). Vertrauen ist gut, Nachfragen besser. Diese Lehre könnten die Angehörigen eines Erblassers – wenn auch unfreiwillig – aus einem Rechtsstreit gezogen haben. Sie folgten dem Rat eines Gerichtskommissärs und blieben auf Schulden sitzen.

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