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Kindergeld: Rückzahlung nur, wenn Überschreitung absehbar

RechtspanoramaDr. Wolfgang MazalDie Presse - Recht 2007/65Die Presse - Recht 2007, 7 Heft 14 v. 2.4.2007

Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen ist nicht einfach. Wer die Zuverdienstgrenze zum Kindergeld überschreitet, muss unter Umständen mit Rückforderung des Kinderbetreuungsgelds rechnen. [Clemens Fabry]

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