URTEIL. Der OGH erhöhte die Strafe für einen unbelehrbaren Rekurswerber.
WIEN (hes). So sehr es legitim ist, ein Gericht sachlich zu kritisieren, so sehr hat ein Rekurswerber dieses Ziel verfehlt. Da ihm das Urteil der Erstrichterin im Scheidungsverfahren nicht zusagte, wollte er sie im Aufteilungsverfahren wegen Befangenheit ablehnen.

