GRAZ. Der Oberste Gerichtshof (OGH) setzt der öffentlichkeitswirksamen Demontage von Berufsfußballern Grenzen: Kaltstellen in Form einer Suspendierung bei ansonsten aufrechtem Dienstverhältnis ist ab sofort nicht mehr so einfach möglich. Der Streit, der dieser für den Berufssport wichtigen Entscheidung zu Grunde lag, ist mittlerweile einvernehmlich beigelegt. Deshalb sei hier auf die Nennung von Namen verzichtet.

