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Malediven-Urlaub: Rückreise statt Schnorcheln

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2006/117Die Presse - Recht 2006, 9 Heft 27 v. 3.7.2006

WIEN. In der Hauptreisezeit, die mit Beginn der Schulferien für die Wiener nun voll eingesetzt hat, haben auch Reisemängel Hochsaison. Und immer öfter gehen Urlauber, die in ihren Hochglanz-Erwartungen enttäuscht wurden, deshalb vor Gericht. Ein Urteil des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien, das bereits rechtskräftig geworden ist, zeigt, was im Extremfall zu holen ist: Der deutsche Veranstalter einer in der Shopping City Süd gebuchten Reise muss sowohl die Kosten der Pauschalreise als auch jene des vorzeitigen Rücktransports ersetzen und darüber hinaus Schadenersatz für die entgangene Urlaubsfreude leisten: 66,66 Euro pro Person und versäumtem Urlaubstag.

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