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RechtspanoramaDie Presse - Recht 2006/116Die Presse - Recht 2006, 8 Heft 27 v. 3.7.2006

Kein Ersatz nach der Flut

Der Oberste Gerichtshof hat die Abweisung einer Schadenersatz im Gefolge der Hochwasserkatastrophe 2002 gebilligt. Die Mieter zweier Geschäftslokale in Steyr hatten die Republik geklagt. Aus dem Wasserrechtsgesetz folge keine Verpflichtung des Bundes, Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden durch ein katastrophales, sich nach statistischen Erfahrungswerten etwa alle hundert Jahre wiederholendes Hochwasser zu ergreifen (1 Ob 63/06f).

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