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Meinungsfreiheit für konservatives Kirchenblatt

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2006/36Die Presse - Recht 2006, 7 Heft 11 v. 13.3.2006

STRASSBURG. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Österreich.

STRASSBURG/WIEN (kom). Österreich hat die Albert-Engelmann-GmbH, Herausgeberin der ultrakonservativen Kirchenzeitschrift "Der 13.", in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg muss Österreich rund 20.000 Euro Entschädigung zahlen.

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