EINKOMMENSTEUER
WIEN (red.). Erektionsstörungen können zweifellos psychisch belastend sein, Aufwendungen für ihre Behandlung werden jedoch nicht als außergewöhnliche Belastung im Sinne des Steuerrechts anerkannt.
Ein unter Zuckerkrankheit leidender Patient hatte versucht, Kosten für Viagra in Höhe von 3000 Euro von seinem Einkommen abzuziehen. Das Finanzamt und mit ihm der Unabhängige Finanzsenat lehnten das jedoch ab: Wiewohl vom Arzt verschrieben, diene das Medikament nicht der Heilung. Dies gilt zwar auch für die Behandlung des Grundleidens mit Insulin (deren Kosten steuerlich anerkannt werden); während es jedoch lebensgefährlich ist, Diabetes nicht zu behandeln, fördere die Anwendung von Viagra nur das psychische Wohlbefinden. Dieses zu finanzieren sei aber nicht Aufgabe des Fiskus, so der Finanzsenat durch seine Linzer Außenstelle (RV/1049-L/04; SWK-Heft 30/2005).

