"EKLATANTE FEHLBEMESSUNG": Im Interesse einer gleichmäßigen und gerechten Behandlung von Geschädigten korrigiert der Oberste Gerichtshof deutlich überhöhte Schadenersatzbeträge. Anlass: außerordentliche Revisionen.

Unfälle auf der Straße geben Stoff für reichhaltige Judikatur. [AP/Eggenberger]