RechtspanoramaUniv.-Prof. Klaus SchwaighoferDie Presse - Recht 2005/102Die Presse - Recht 2005, 6 Heft 32 v. 8.8.2005
Eine zwangsweise Abnahme von Blut ist nach der Straßenverkehrsordnung verboten. Die neue Strafprozessordnung ermöglicht sie aber. [Michaela Bruckberger]