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Hält Zwang zur Blutabnahme?

RechtspanoramaUniv.-Prof. Klaus SchwaighoferDie Presse - Recht 2005/102Die Presse - Recht 2005, 6 Heft 32 v. 8.8.2005

Eine zwangsweise Abnahme von Blut ist nach der Straßenverkehrsordnung verboten. Die neue Strafprozessordnung ermöglicht sie aber. [Michaela Bruckberger]

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