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Kein Schiedsgericht ohne eigenen Vertragszusatz

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2005/103Die Presse - Recht 2005, 6 Heft 32 v. 8.8.2005

VERTRAGSRECHT. Der ordentliche Rechtsweg kann nur unter strengen Formvoraussetzungen ausgeschlossen werden.

WIEN (hes). Wer im Streitfall das Schiedsgericht entscheiden lassen will, muss diese Entscheidung in einer eigenen Urkunde dem Vertrag anschließen. Nur so kann man sicher sein, dass die Vertragspartner tatsächlich eine Schiedsvereinbarung beabsichtigt haben.

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