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Kindersekt-Korken ging ins Auge: Keine Produkthaftung

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2004/24Die Presse - Recht 2004, 24 Heft 18 v. 26.4.2004

Vor allgemein bekannten Risken braucht nicht gewarnt zu werden.

Sekt gibt es in vielen Farben und auch für Kinder. Die Korken knallen erfahrungsgemäß – und sollen dies laut Oberlandesgericht Linz nach den Erwartungen des Kunden auch tun. [Foto: Clemens Fabry]

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