LENKERAUSKUNFT MRK-GEMÄSS
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde gegen Österreich wegen der Pflicht zur Lenkerauskunft abgewiesen. Beschwert hatte sich der Zulassungsbesitzer eines Autos, das zu schnell gefahren war. Die Frage nach dem Lenker beantwortete er unvollständig, er wurde bestraft. In Straßburg beschwerte er sich, die Pflicht zur Lenkerauskunft (in Verfassungsrang) widerspreche dem Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung. Laut EGMR wurde er aber bloß als Zulassungsbesitzer und nicht als Beschuldigter befragt; das Faktum, wer gelenkt hat, sei für sich genommen keine Anschuldigung.

