WIEN. Im "Rechtspanorama" vom 17. Februar setzt sich Franz Matscher mit der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und der Umsetzung der Art. 3 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im österreichischen Fremdenrecht auseinander. Diese Ausführungen sollen nicht unwidersprochen bleiben.

