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Sexualstraftäter bleiben länger in Haft

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2003/24Die Presse - Recht 2003, 8 Heft 9 v. 24.2.2003

Raub- und Gewaltstraftäter haben laut Studie mehr Chancen auf bedingte Entlassung als Sexualstraftäter.

WIEN (kom). Die Strafgerichte wenden die bedingte Entlassung bei Sexualstraftätern restriktiver an als bei Häftlingen, die wegen Raubes oder qualifizierter Körperverletzungsdelikte sitzen. Zu dieser Erkenntnis kommen Experten der Uni Linz in einer Untersuchung, die morgen beim diesjährigen Strafrechtsseminar in Ottenstein präsentiert wird.

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