Geschiedene können die Unterhaltspflicht um die Familienbeihilfe kürzen lassen. Auf Antrag des Obersten Gerichtshofs prüft der Verfassungsgerichtshof, ob diese seine Auffassung stimmt.
Geschiedene können die Unterhaltspflicht um die Familienbeihilfe kürzen lassen. Auf Antrag des Obersten Gerichtshofs prüft der Verfassungsgerichtshof, ob diese seine Auffassung stimmt.
