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"Walkman" als gängige Bezeichnung Sony verliert Rechte an Wortmarke

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2002/54Die Presse - Recht 2002, 18 Heft 23 v. 3.6.2002

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, daß der Elektronik-Konzern Sony sein Markenrecht am "Walkman" verloren hat, weil diese Bezeichnung für tragbare Kassettengeräte allgemein verwendet wird.

Ein Walkman ist ein Walkman ist ein Walkman. Wer sich gerne bei Musik entspannt, kann ab sofort Kassettenspieler jedes Herstellers ungestraft "Walkman" nennen. Photo: Clemens Fabry

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