Flüssigkeiten entsorgen, Gepäck aufs Förderband legen und dann durch den Metalldetektor. Das Prozedere beim Security-Check ist Fluggästen allseits bekannt. Doch lange Zeit war verfassungsrechtlich umstritten, ob die Kontrollen von einem privaten Security-Unternehmen durchgeführt werden dürfen, wie das aktuell etwa am Flughafen Wien der Fall ist. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das nun in einer aktuellen Entscheidung bejaht und damit einen Präzedenzfall geschaffen (VfGH 16.12.2025, G215/2024).

