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Verbot, bei der Konkurrenz zu arbeiten?

Wirtschaft & RechtDer Standard 2026/2779171Der Standard 2026, 18 Heft 26 v. 23.6.2026

Oberster Gerichtshof zieht neue Grenzen in Arbeitsverträgen

In Arbeitsverträgen ist es eine häufig verwendete Formulierung: Wer kündigt, darf nach Ende des Arbeitsverhältnisses nicht direkt bei einem Konkurrenzunternehmen anheuern. Tut man es doch, drohen hohe Vertragsstrafen. Derartige „Konkurrenzklauseln“ sind üblich, allerdings sind sie nur in engen Grenzen erlaubt.

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