Oberster Gerichtshof zieht neue Grenzen in Arbeitsverträgen
In Arbeitsverträgen ist es eine häufig verwendete Formulierung: Wer kündigt, darf nach Ende des Arbeitsverhältnisses nicht direkt bei einem Konkurrenzunternehmen anheuern. Tut man es doch, drohen hohe Vertragsstrafen. Derartige „Konkurrenzklauseln“ sind üblich, allerdings sind sie nur in engen Grenzen erlaubt.

