Das Unverständnis ist in derlei Situationen oft groß: Die Wettbewerbsbehörde führt eine Branchenuntersuchung durch und stellt fest, dass der Wettbewerb in einem bestimmten Markt nicht richtig funktioniert, zuletzt etwa bei Lebensmitteln oder bei Energie. Doch abgesehen von Empfehlungen kann die Behörde nichts dagegen tun. Liegen keine illegalen Absprachen und kein illegaler Marktmachtmissbrauch vor, hat sie keine Möglichkeit, regulierend in den Markt einzugreifen.

