Ab dem kommenden Jahr muss die private Nutzung eines E-Autos vom Unternehmen als ein Sachbezug versteuert werden
Die Zeiten, in denen der Staat der E-Mobilität den absoluten Vorrang gegeben hat, sind bekanntlich vorbei. Die Kaufförderungen für E-Autos sind ausgelaufen und seit dem vergangenen Jahr müssen Fahrzeughalter auch erstmals eine motorbezogene Versicherungssteuer für E-Fahrzeuge zahlen.

