Es ist eine heikle Materie, mit der sich der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) zu befassen hatte: Erstmals wurde Anfang März darüber verhandelt, ob Privatpersonen Anspruch darauf haben, dass die Autohersteller nach 2030 keine Pkws mit Verbrennungsmotoren mehr auf den Markt bringen dürfen, und zwar global. Derzeit ist ja auf EU-Ebene das Verbrenner-Aus für das Jahr 2035 vorgesehen, die EU-Kommission schlug aber im Dezember vor, dieses Ziel abzuschwächen. Hinter den Kulissen wird auch heftig dafür lobbyiert. Der Bundesgerichtshof hat die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Autobauer BMW und Mercedes allerdings am Montag abgewiesen.

