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ENTSCHEIDUNGEN: Studentenheim ist keine „soziale Betreuung“ | Doktorandin muss Betreuer selbst suchen

Wirtschaft & RechtDer Standard 2025/2674431Der Standard 2025, 18 Heft 40 v. 30.9.2025

ENTSCHEIDUNGEN

Studentenheim ist keine „soziale Betreuung“

Eine Reinigungskraft, die in einem gemeinnützigen Studentenheim arbeitet, verlangte von ihrem Arbeitgeber mehr Gehalt. Der Grund: Ihr Arbeitsverhältnis unterliege dem Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft. Erfolg hatte sie jedoch keinen. Das Studentenheim gilt nicht als „sozialer Dienst betreuender Art“. (OGH 8 ObA 28/25p, 12. 8. 2025)

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