Am 14. Oktober beginnt der erste Strafprozess gegen René Benko. An diesem und am nächsten Tag wird eine Richterin am Straflandesgericht Innsbruck über die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verhandeln, wonach Benko in seiner Insolvenz Vermögen verschleiert und so seine Gläubiger geschädigt haben soll. Inzwischen gibt es aber bereits eine zweite Anklage gegen Benko, in der es ebenso um den Vorwurf der betrügerischen Krida geht. Mitangeklagt ist eine Angehörige Benkos, die Einspruch gegen die Anklage eingelegt hat, nun ist das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck am Wort. Wie dort entschieden wird, ist natürlich offen – sollte es den Einspruch vor dem 14. Oktober abweisen, könnte die zweite Causa gleich mitverhandelt werden. Für beide Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.

