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ENTSCHEIDUNGEN: Kriechender Boden ist kein Erdrutsch | Keine Haftung für verstelltes Motorrad

Wirtschaft & RechtDer Standard 2025/2629929Der Standard 2025, 18 Heft 23 v. 3.6.2025

ENTSCHEIDUNGEN

Kriechender Boden ist kein Erdrutsch

Wien – Ein Haus wurde durch Erdmassen, die sich langsam bewegten, beschädigt. Die Versicherung muss nicht für den Schaden zahlen, weil kein versicherter „Erdrutsch“ für die Beschädigung verantwortlich war, sondern Kriechbewegungen im Boden, die durch Feuchtigkeit hervorgerufen worden waren. Als „Erdrutsch“ gelten nur „visuell bemerkbare“ Rutschungen von Erd- oder Gesteinsmassen. (OGH 19.2.2025, 7 Ob 12/25b)

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