ENTSCHEIDUNGEN
Kriechender Boden ist kein Erdrutsch
Wien – Ein Haus wurde durch Erdmassen, die sich langsam bewegten, beschädigt. Die Versicherung muss nicht für den Schaden zahlen, weil kein versicherter „Erdrutsch“ für die Beschädigung verantwortlich war, sondern Kriechbewegungen im Boden, die durch Feuchtigkeit hervorgerufen worden waren. Als „Erdrutsch“ gelten nur „visuell bemerkbare“ Rutschungen von Erd- oder Gesteinsmassen. (OGH 19.2.2025, 7 Ob 12/25b)

