Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilnahme zu ermöglichen ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen. Das gilt in einer Zeit fortschreitender Technologisierung vor allem für die Zugänglichkeit jener Produkte und Dienstleistungen, die eine elektronische oder digitale Basis haben. Die EU nahm dies zum Anlass, mit einer Richtlinie, dem European Accessibility Act (EAA), erstmals direkt Wirtschaftsakteure zu verpflichten, die Barrierefreiheit ihrer Leistungen zu verbessern.

