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ENTSCHEIDUNGEN: Polizist durfte Aktivist nicht ausziehen lassen | Abmahnunternehmen Zupf di verlor erneut

Wirtschaft & RechtDer Standard 2024/2511980Der Standard 2024, 18 Heft 41 v. 8.10.2024

ENTSCHEIDUNGEN

Polizist durfte Aktivist nicht ausziehen lassen

Wien – Ein Klimakleber, der sich Anfang 2023 vor der Polizei ausziehen musste, hat mit seiner Beschwerde recht bekommen. Die Beamten hatten den Mann dazu gezwungen, die Unterhose hinunterzuziehen, weil sie vermuteten, dass er dort Kleber versteckt. Laut der Gerichte war die Maßnahme nicht verhältnismäßig. (VwGH 19. 9. 2024, Ra 2023/01/0304)

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