ENTSCHEIDUNGEN
Polizist durfte Aktivist nicht ausziehen lassen
Wien – Ein Klimakleber, der sich Anfang 2023 vor der Polizei ausziehen musste, hat mit seiner Beschwerde recht bekommen. Die Beamten hatten den Mann dazu gezwungen, die Unterhose hinunterzuziehen, weil sie vermuteten, dass er dort Kleber versteckt. Laut der Gerichte war die Maßnahme nicht verhältnismäßig. (VwGH 19. 9. 2024, Ra 2023/01/0304)

