Am 1. 9. 2025 trat das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft. Mit Erk vom 18. 12. 2025, G 105/2025, stellte der VfGH erneut klar, dass das Grundrecht auf Datenschutz auch juristische Personen schützt. Das IFG tritt in ein Spannungsverhältnis zum Grundrecht auf Datenschutz. Dies gibt Anlass, den Schutz juristischer Personen vor Informationsweitergaben - von der unionsrechtlichen Abgrenzung über den nationalen Grundrechtsschutz bis zur Durchsetzung bei der DSB - systematisch aufzuarbeiten.

