Die Frage kann aus rein datenschutzrechtlicher Sicht mit einem rezenten Bußgeldbescheid der französischen Aufsichtsbehörde CNIL beantwortet werden:
Kontinuierliche Aufzeichnung von Bild und Ton über zwei Kameras in Arbeits- und Freizeiträumen.
Die Frage kann aus rein datenschutzrechtlicher Sicht mit einem rezenten Bußgeldbescheid der französischen Aufsichtsbehörde CNIL beantwortet werden:
Kontinuierliche Aufzeichnung von Bild und Ton über zwei Kameras in Arbeits- und Freizeiträumen.
