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Interessenabwägung und Verhältnismäßigkeitsprüfung - worauf kommt es wirklich an

der beitragAufsatzAxel Anderl, Nino TlapakDako 2025/44Dako 2025, 100 - 103 Heft 5 v. 12.11.2025

Berechtigte Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) sind in der Praxis die häufigste Rechtsgrundlage. Vorab müssen jedoch eine umfassende Interessenabwägung und Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt werden. Parameter dafür gibt es in der DSGVO nicht, die Rsp hat sich damit allerdings ausgiebig befasst. Auch wenn es sich jeweils um Einzelfallentscheidungen handelt, gibt es etablierte Eckpfeiler bei der Interessenabwägung, die dieser Beitrag aufzeigt.

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