Im Interview betont Präsident Christoph Grabenwarter die Besonderheit des Grundrechts auf Datenschutz und dessen wachsende Bedeutung. Im Spannungsfeld zwischen Transparenz und Geheimhaltung setzt er bei der Interessenabwägung auf die Erfahrung der Richter und verweist auf Leitentscheidungen. Durch das Informationsfreiheitsgesetz ändert sich aus seiner Sicht für den Verfassungsgerichtshof faktisch wenig, da dieser schon bisher aktiv über seine Tätigkeit informiert hat.

