Parlamentarischer Untersuchungsausschuss unterliegt DSB-Kontrolle. Datenschutzrechtliche Kontrolle der Legislative durch die Exekutive: DSGVO verdrängt nationale verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung und vermittelt DSB grds unmittelbare Kontrollkompetenz über parlamentarische Untersuchungsausschüsse. Ausnahmen vom DSGVO-Anwendungsbereich sind eng auszulegen.
C-33/22Österreichische Datenschutzbehörde

