vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Berechtigte Interessen des Arbeitgebers am Fortbetrieb von E-Mail-Postfächern ausgeschiedener Mitarbeiter:innen

die entscheidungRechtsprechungJudikaturMaximilian KröpflDako 2024/18Dako 2024, 41 Heft 2 v. 5.4.2024

Berechtigte Interessen des Arbeitgebers am Fortbetrieb von E-Mail-Postfächern ausgeschiedener Mitarbeiter:innen. Nutzt ein Arbeitnehmer (AN) für private E-Mails die technische Infrastruktur des Arbeitgebers (AG), kann nicht angenommen werden, dass damit der AG zum Verantwortlichen für diese privaten Daten wird. Eine Deaktivierung nach drei und eine Löschung des dienstlichen E-Mail-Accounts nach vier Monaten über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus stellt keine unverhältnismäßig lange Wahrnehmung betrieblicher Interessen des AG dar. Keine kurzfristige Verpflichtung für den AG, besondere Maßnahmen in Form einer durch diesen einzurichtenden "Auto Reply" zu treffen, nur um Absender von einlangenden E-Mails darüber zu informieren, dass der (ausgeschiedene) AN nicht mehr in dem Unternehmen tätig ist. Kein Recht auf Datenübertragbarkeit iSd Art 20 DSGVO der vom AN verfassten privaten E-Mails aus dem dienstlichen E-Mail-Account.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!