In den -Urteilen trifft der EuGH wesentliche Aussagen zur Frage, wie lange Insolvenzdaten nach Löschung aus der öffentlichen Insolvenzdatei zum Zweck der Bonitätsbewertung verarbeitet werden dürfen. Weiters gibt der EuGH Vorgaben zur Auslegung des Anwendungsbereichs von "automatisierten Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling".
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

