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Auskunft

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2023/37Dako 2023, 69 Heft 3 v. 7.6.2023

Auskunft. Qualifizierte elektronische Signatur als Identitätsnachweis ist für eine Auskunft ausreichend. Leistungsauftrag an Verantwortliche des öffentlichen Bereichs ist zulässig, aber keine Vollstreckbarkeit.

W214 2228346-1

Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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