Löschung aus Bildersuchmaschine. Wird die Löschung von Suchtreffern zu Falschinformationen verlangt, muss die Unrichtigkeit der Informationen geeignet nachgewiesen werden. Gegen die Betreiber der Webseiten mit den falschen Informationen muss aber noch kein gerichtliches Verfahren geführt worden sein. Ob Bilder aus Bildersuchmaschinen gelöscht werden müssen, hängt von einer getrennt durchzuführenden Interessenabwägung ab.
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