Am 4. 6. 2021 hat die EK neue Standarddatenschutzklauseln angenommen, die bei Datentransfers in Drittländer angewendet werden können. Um mehr Rechtssicherheit zu schaffen, wurden die neuen Anforderungen der DSGVO und die Vorgaben aus dem Urteil einbezogen.
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

