Zwar hat der dt Bundesgerichtshof (BGH) am 28. 5. 2020 (FN ) primär nach dt Telemediengesetz (TMG) abgesprochen, doch ist dieses Urteil über die Grenzen relevant, auch wenn der Gesetzeswortlaut des österr Telekommunikationsgesetzes (TKG) deutlich abweicht.
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

