Beauskunftung des Inhalts der Übermittlung. Der Inhalt der Übermittlung an einen bestimmten Empfänger ist zu beauskunften - klare Aussage mit weitreichender Wirkung!
W214 2221970-1
(Amtsrevision erhoben)
Beauskunftung des Inhalts der Übermittlung. Der Inhalt der Übermittlung an einen bestimmten Empfänger ist zu beauskunften - klare Aussage mit weitreichender Wirkung!
W214 2221970-1
(Amtsrevision erhoben)
