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Erfüllung der Informationspflicht

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2020/38Dako 2020, 68 - 69 Heft 3 v. 17.6.2020

Erfüllung der Informationspflicht. Gegen die Verletzung der Informationspflicht können sich betroffene Personen bei der DSB beschweren. Im Online-Kontext können Informationen auf der Webseite zum Abruf bereitgestellt werden. Bevorzugt ist über konkrete Empfänger - nicht bloß Kategorien von Empfängern - zu informieren. Bei unzureichender Informationserteilung kann die DSB die nachträgliche Informationserteilung anordnen.

DSB-D130.206/0006-DSB/2019

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