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Zugangssicherung für Anbieter von Online-Diensten

der beitragAufsatzTheresa KantnerDako 2020/5Dako 2020, 9 - 10 Heft 1 v. 5.2.2020

Anbieter von Online-Diensten, die personenbezogene Daten ihrer Nutzer verarbeiten, haben die Vorschriften zur Sicherheit der Verarbeitung gem Art 32 DSGVO zu beachten. Dies umfasst insb auch Maßnahmen zur Sicherung des Zugangs zu den angebotenen Diensten. Die hier angeführten Maßnahmen entsprechen nach Ansicht der Datenschutzkonferenz dem Stand der Technik (FN ) und können einen effektiven Schutz gewährleisten.

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