Zwei aktuelle Höchstgerichtsentscheidungen aus Deutschland (FN ) und Österreich (FN ) beschäftigen sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten von AN auf vom Arbeitgeber (AG) zur Verfügung gestellten und (aus verschiedenen Gründen) retournierten Laptops auf rechtmäßige Weise vom AG zur Unterfütterung einer Entlassung (bzw außerordentlichen Kündigung) herangezogen werden können. In technischer Hinsicht wurde für einen betroffenen AN leidvoll offenbar, dass selbst ein "Löschen" von Daten durch den AN wegen der Zuhilfenahme datenforensischer Tools durch den AG deren (zumindest teilweise) Wiederherstellung nicht verhindert.

