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Koppelungsverbot

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Ernst M. WeissDako 2019/15Dako 2019, 19 Heft 1 v. 4.2.2019

Koppelungsverbot. Bei Koppelung der Einwilligung für vertragsfremde Zwecke mit einem Vertragsschluss ist grundsätzlich von mangelnder Freiwilligkeit auszugehen, sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände für eine Freiwilligkeit sprechen.

6 Ob 140/18h

Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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