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Der betriebliche Datenschutzbeauftragte (bDSB) als verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 VStG

Datenschutz; VerwaltungsrechtAufsatzErnst M. Weissdako 2015/5dako 2015, 9 - 11 Heft 1 v. 1.1.2015

Normen: § 9 Abs 3 VStG; § 9 Abs 5 VStG; § 32 Abs 3 VStG; § 31 Abs 2 VStG; § 31 Abs 3 VStG

Schlagwörter:

Datenschutzbeauftragte; Verantwortung; Vertretung nach außen; Übertragung; sachliche Begrenzung; Entpflichtung; Form der Bestellung; Solidarhaftung; Auftraggeberweisungen;

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