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Die Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (bDSB)

Datenschutz; ArbeitsrechtAufsatzHans-Jürgen Pollirerdako 2015/6dako 2015, 11 - 14 Heft 1 v. 1.1.2015

Normen: § 12 DSG 2000; § 13 DSG 2000; § 23 DSG 2000

Schlagwörter:

Datenschutzbeauftragter; Aufgaben; betriebliche Bestellung; Funktionen; Organisationsstruktur; Beratungsfunktion; Ausführungsaufgaben; Datenschutzprogramm; Richtlinien; Umfang der Tätigkeiten;

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