UbG: Fixierung außerhalb einer Krankenanstalt. Die Anwendbarkeit des UbG setzt voraus, dass es sich beim Ort der Unterbringung um eine Krankenanstalt handelt.
7 Ob 2/24f
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
UbG: Fixierung außerhalb einer Krankenanstalt. Die Anwendbarkeit des UbG setzt voraus, dass es sich beim Ort der Unterbringung um eine Krankenanstalt handelt.
7 Ob 2/24f
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.