Rechtzeitigkeit der Aufklärung vor Magenbypass-Operation. Die ärztliche Aufklärung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass dem Patienten eine angemessene Überlegungsfrist bleibt; deren Dauer hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
3 Ob 179/23d
Rechtzeitigkeit der Aufklärung vor Magenbypass-Operation. Die ärztliche Aufklärung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass dem Patienten eine angemessene Überlegungsfrist bleibt; deren Dauer hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
3 Ob 179/23d